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ZWF 2, März 2019, Seite 76

Untreue

§ 153 StGB

Laudon, Einwilligung des Machtgebers und Befugnisfehlgebrauch – Libro-Entscheidung ,,zurechtgerückt“, JSt 2019, 44

Die Glosse bespricht das : Die mängelfreie Einwilligung des Machtgebers schließt grundsätzlich den Befugnisfehlgebrauch des Machthabers aus. Dies trifft auch dann zu, wenn der Machtgeber eine AG ist. In einem solchen Fall kann die mängelfreie Einwilligung der Gesellschafter – wie auch bei der GmbH – tatbestandsausschließende Wirkung entfalten. Ist der Gesellschafter wiederum eine juristische Person, werden deren Gesellschafterrechte durch das nach außen vertretungsbefugte Organ wahrgenommen. Wirken beide kollusiv zum Nachteil des wirtschaftlich Berechtigten zusammen, entfaltet das Einverständnis des Vertreters der Gesellschafterin keine tatbestandsausschließende Wirkung.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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