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Experten im gerichtlichen Finanzstrafverfahren – praktische Ein- und Ausblicke
Seit einem Jahrzehnt kommen – nach deutschem Vorbild – bei der österreichischen Justiz angestellte (externe) Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich in fachspezifischen Strafverfahren zum Einsatz. Dieser Beitrag gewährt einerseits praktische Einblicke in die gegenwärtige Form der Expertenbeiziehung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und stellt andererseits rechtspolitische Überlegungen für die Zukunft an. Der Verfasser widmet seine Ausführungen Franz Reger, dem jahrelang führenden Legisten im Finanzstrafrecht, und wäre erfreut, wenn der eine oder andere Gedanke seine Unterstützung fände.
1. (Organisations-)Rechtliche Rahmenbedingungen für die Expertenbeiziehung
Der StA Wien ist für die Verfolgung von in die Gerichtszuständigkeit fallenden Finanzvergehen im Wege der Justizbetreuungsagentur (JBA) ein – insoweit externer – Fachexperte gem § 2 Abs 5a Justizbetreuungsagentur-Gesetz (JBA-G) für Steuerrecht und Abgabenwesen in Finanzstrafsachen beigestellt. Geschäftsgegenstand der JBA ist die Bereitstellung von Fachpersonal für die Justiz in bestimmten Bereichen. Gem § 2 Abs 5a JBA-G ist die JBA als Körperschaft öffentlichen Rechts berechtigt, Verträge über die Bereitstellung von...