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ZWF 5, Oktober 2018, Seite 243

Vertagung; Beweisergebnisse; anderes Strafverfahren

ZWF 2018/47

§§ 266, 238, 276, 281 StPO

; RIS-Justiz RS0132094

Eine Vertagung der Hauptverhandlung zum Zweck, Beweisergebnisse abzuwarten, die in einem anderen Strafverfahren erst gewonnen werden sollen, entspricht nicht dem Gesetz.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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