Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, Oktober 2018, Seite 243

Verbandsverantwortlichkeit

ZWF 2018/43

§ 3 VbVG

; RIS-Justiz RS0132041

§ 3 Abs 1 VbVG normiert einen alternativen Mischtatbestand, womit es unter dem Aspekt rechtsrichtiger Subsumtion insoweit gleichgültig ist, welche der Tatbestandsvarianten des § 3 Abs 1 VbVG verwirklicht worden ist, dh, ob die Tat zugunsten des belangten Verbandes begangen worden ist (§ 3 Abs 1 Z 1 VbVG) oder durch sie Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (§ 3 Abs 1 Z 2 VbVG).

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...