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ZWF 5, Oktober 2018, Seite 241

Die zehn wichtigsten Regeln für die Hausdurchsuchung

Checkliste für die Praxis

Michael Rami

Die folgende Checkliste fasst die zehn wichtigsten Regeln für die Hausdurchsuchung zusammen.

1. Jeder kann „Opfer“ einer Hausdurchsuchung werden!

Hausdurchsuchungen können bei jedermann durchgeführt werden, auch wenn er mit der Strafsache nichts zu tun hat. Das Gesetz spricht daher konsequenterweise vom „Betroffenen“ (zB § 121 Abs 1 StPO).

2. Hausdurchsuchung vorbereiten!

In vielen Fällen ist schon absehbar, dass eine Hausdurchsuchung stattfinden wird. Darauf sollte man sich dann auch vorbereiten, zB derart, dass die voraussichtlich von der Behörde gewünschten Unterlagen gut geordnet und leicht auffindbar bereitgehalten werden. Vor jeder Durchsuchung ist nämlich der Betroffene grundsätzlich aufzufordern, das Gesuchte freiwillig herauszugeben (§ 121 Abs 1 StPO).

Bei schriftlichen Aufzeichnungen oder automationsunterstützt verarbeiteten Daten hat sich die Behörde idR mit Kopien zu begnügen (näher § 110 Abs 4 StPO).

Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt (Verteidiger) ist in gewissem Umfang geschützt (§ 157 Abs 2 StPO). Diese sollte man daher – elektronisch wie physisch – stets in einem gesonderten Ordner ablegen und eindeutig bezeichnen (zB „Korrespondenz mit Rechtsanwalt X“).

S. 2423. Ruhe bewahren und höflich bleiben!

Hausdurchsuchungen verursachen Stress, der d...

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