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ZWF 5, Oktober 2018, Seite 222

Gläubigerschutz zwischen Insolvenz- und Strafrecht

Florian Barzal-Ohner

Die Gläubigergleichbehandlung ist ein zentraler Zweck des Insolvenzrechts, zu dessen Erreichung das Anfechtungsrecht im Besonderen beiträgt. Daneben dient aber insb auch das Kridastrafrecht dem Gläubigerschutz. Dieser Beitrag soll die Insolvenzanfechtung in Hinblick auf eine allfällige zusätzliche Strafbarkeit des Insolvenzschuldners näher beleuchten.

1. Gläubigerschutz im Strafrecht

1.1. Vorbemerkung

Bevor die einzelnen Anfechtungstatbestände der IO auf eine allfällige zusätzlich vorliegende Strafbarkeit hin untersucht werden, sollen zunächst die dabei in Frage kommenden Straftatbestände kurz dargestellt werden. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Kridadelikte (§§ 156 ff StGB), deren Verwirklichung in der Insolvenz des Schuldners besonders naheliegend ist. Das Augenmerk liegt dabei auf den Schuldnerdelikten – §§ 156, 158, 159 StGB – und der Strafbarkeit des Insolvenzschuldners. Demgegenüber richtet sich die Insolvenzanfechtung gerade nicht gegen den Insolvenzschuldner. Eine Strafbarkeit des Anfechtungsgegners ist zwar grundsätzlich auch möglich, wird jedoch weitaus seltener gegeben sein und kann hier nicht näher erläutert werden. Darüber hinaus kann eine anfechtbare Rechtshandlung auch andere Straftatbe...

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