zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 1, Jänner 2022, Seite 47

Erfordernis der Rechtsmittelbelehrung

ZWF 2022/12

§ 134 Satz 4 FinStrG

Auch gegenüber einem rechtsfreundlich vertretenen Beschuldigten ist eine Rechtsmittelbelehrung geboten (§ 134 Satz 4 FinStrG). Die Unterlassung einer solchen Belehrung stellt jedenfalls ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 167 Abs 1 FinStrG dar, was, wenn hierdurch mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum über das Erfordernis einer Anmeldung der Beschwerde veranlasst wurde, einen Wiedereinsetzungsgrund herstellen kann.

Anmerkung

Siehe auch Starl, Wiedereinsetzung in die Frist zur Anmeldung einer Beschwerde nach unterlassener mündlicher Belehrung, ZWF 2021, 282.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
Daten werden geladen...