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ZWF 1, Jänner 2022, Seite 47

Wirksame Ressortverteilung

ZWF 2022/10

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG

; Papst/Rettenbacher, BFG: Finanzstrafrechtliche Bedeutung einer faktischen Geschäftsverteilung, ZSS 2021, 205

Besteht zwischen zwei Geschäftsführern einer GmbH eine interne Ressortverteilung, aus der sich ergibt, dass ein Geschäftsführer allein für das Rechnungswesen und die Übermittlung der Buchhaltung an den Steuerberater verantwortlich ist, so ist der andere Geschäftsführer für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die fristgerechte Entrichtung der Vorauszahlungen nicht verantwortlich und daher nicht gemäß § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu bestrafen.

Im konkreten Fall beurteilte das BFG die Aussagen der beiden Geschäftsführer über die tatsächlich gelebte interne Ressortverteilung ausreichend, obwohl die zweite Geschäftsführerin im Firmenbuch als handelsrechtliche Geschäftsführerin eingetragen war und eine schriftliche Ressortverteilung fehlte.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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