Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Irrtum über steuerliche Behandlung von Zahlung der Wohlfahrtskasse
ZWF 2022/09
Lässt sich nicht zweifelsfrei ausschließen, dass sich die Steuerpflichte in einem Irrtum über die Steuerpflicht der Einnahmen befand, steht dieser der Annahme von Vorsatz entgegen. Im konkreten Fall ging es um die fehlerhafte Annahme, dass es sich bei einer von der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer ausbezahlten BeS. 47stattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung um steuerfreie Beträge handelt. Das BFG kam zum Schluss, dass die Annahme, dass es sich bei Bestattungsbeihilfen um nicht steuerpflichtige Auslagenersatze handle (Beihilfe wird landläufig als Unterstützung in Form von Geld verstanden und die Verbindung mit dem Wort Bestattung indiziert eine Zweckbindung), genauso plausibel sei wie die Annahme, dass die Hinterbliebenenunterstützung mit steuerbefreiten, aus sozialen Überlegungen gewährten Transferleistungen wie der Notstandshilfe vergleichbar sei.
Es bedarf detaillierter steuerlicher Kenntnisse, um erkennen zu können, dass Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung als selbständige Einkünfte einer Besteuerung zu unterziehen sind. Diese Annahme steht auch damit im Einklang, dass die Österreichische Ärztekammer am eine Anfrage betreffend ...