zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 12, Dezember 2020, Seite 478

Dienstnehmer verschweigt Privatnutzung eines Firmen-PKW – Schadenersatzpflicht für Beitragsnachzahlung

; , 8 ObA 54/20d.

Kommt es im Zuge einer Beitragsprüfung zu einer Nachverrechnung von ASVG-Beiträgen, kann der Dienstgeber die ihm von der ÖGK nachverrechneten Dienstnehmerbeiträge grundsätzlich nicht auf den Dienstnehmer überwälzen. Nach § 60 Abs 1 ASVG ist der Dienstgeber zwar berechtigt, die von ihm geschuldeten Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vom Entgelt in barem abzuziehen. Er muss dieses Recht aber – bei sonstigem Verlust – spätestens bei der auf die Fälligkeit des Beitrags nächstfolgenden Entgeltzahlung ausüben. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine nachträgliche Beitragsentrichtung vom Dienstgeber nicht verschuldet ist. Aber selbst in einem solchen Fall dürfen dem Versicherten bei einer Entgeltzahlung nicht mehr Beiträge abgezogen werden, als auf zwei Lohnzahlungszeiträume entfallen. Die Rechtsprechung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass diese weitreichende Einschränkung des Abzugsrechts der Dienstnehmerbeiträge vom Entgelt zwingendes Recht darstellt und durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer nicht abgeändert werden kann (zB ).

Nach der angeführten aktuellen Judikatur schließt dies aber nicht aus, dass de...

Daten werden geladen...