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Verwaltungsstrafrecht
VStG
ÖJK, Paradigmenwechsel im Verwaltungsstrafrecht? (2021)
Im Jahr 2018 kam viel Bewegung in das Verwaltungsstrafrecht: Mit der tiefgreifendsten VStG-Novelle seit Langem (BGBl I 2018/57) wurden nicht nur vier Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, sondern auch erhebliche Systemänderungen vorgenommen – so S. 34 etwa die Aufweichung der Fahrlässigkeitsvermutung des § 5 Abs 1 VStG bei Geldstrafen von über 50.000 € und ganz generell der Grundsatz „Beraten statt strafen“ in Fällen geringen Verschuldens und geringer Folgen. Angesichts der neuen Rechtsprechung des VfGH wird die Bedeutung des Verwaltungsstrafrechts deutlich zunehmen, da es auch in Fällen anzuwenden sein wird, in denen es um beträchtliche Geldbeträge in Strafdrohungen geht.