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ZWF 1, Jänner 2022, Seite 33

Örtliche Unzuständigkeit; Anklageschrift

ZWF 2022/05

§ 281 Abs 1 Z 1 StPO

(= RIS-Justiz RS0133529)

Die örtliche Unzuständigkeit eines Kollegialgerichts kann nach Rechtswirksamkeit der Anklageschrift nicht mehr geltend gemacht werden. Damit begründete Nichtigkeit wegen nicht gehöriger Besetzung des Kollegialgerichts (§ 281 Abs 1 Z 1 StPO) kommt daher nicht in Betracht.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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