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Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer

PRG | Pauschalreisegesetz

Praxiskommentar zu PRG, PRV und GewO 1994

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3097-7

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Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer - PRG | Pauschalreisegesetz

§ 15 Informationspflichten

Katharina Mayer-Ertl

Erläuterungen PRG

Zu § 15

1. Diese Bestimmung dient der Umsetzung von Art. 19 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie. Sie regelt in ihren Abs. 1 und 2 die vorvertraglichen Informationspflichten bei verbundenen Reiseleistungen.

Der Reisende muss „klar, verständlich und deutlich“ darauf hingewiesen werden, dass er nicht so weitreichend wie bei einer Pauschalreise geschützt ist und jeder Erbringer einer Reiseleistung nur für die vertragsgemäße Erfüllung seiner eigenen Leistung verantwortlich ist. Im Gegensatz dazu haftet ja bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen (siehe dazu § 11). Neu im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist, dass der Reisende bei derartigen Kombinationen von Reiseleistungen vor der Insolvenz des Unternehmers geschützt ist. Dieser Insolvenzschutz ist auf Unionsrechtsebene durch Art. 19 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 17 der Richtlinie vorgesehen; diese Richtlinienregelungen werden in Österreich voraussichtlich durch eine noch zu erlassende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft umgesetzt werden.

2. Für die Informationserteilung nach Abs. 1 hat der...

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