PRG | Pauschalreisegesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12 Preisminderung und Schadenersatz
Erläuterungen
1. Diese Bestimmung regelt entsprechend dem Art. 14 der Richtlinie die dem Reisenden bei Vertragswidrigkeit zustehenden Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche.
2. Nach Abs. 1 ist der Reisende berechtigt, angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum zu verlangen, der von einer Vertragswidrigkeit betroffen ist. Dies gilt nicht für Vertragswidrigkeiten, die ihre Ursache in der Sphäre des Reisenden haben. Die Beweislast dafür, dass eine Vertragswidrigkeit insofern dem Reisenden zuzurechnen ist, trifft den Reiseveranstalter.
3. Die Abs. 2 bis 4 sind dem Anspruch des Reisenden auf Schadenersatz wegen einer Vertragswidrigkeit gewidmet. Dabei handelt es sich freilich nur um einige grundlegende, aus der Richtlinie stammende Regelungen. Die Richtlinie enthält kein systematisch durchgebildetes Regulativ über den Schadenersatz ex contractu; und demgemäß ist auch in § 12 Derartiges nicht zu finden. Für die hier nicht geregelten Fragen des vertraglichen Schadenersatzes ist daher auf das allgemeine österreichische Schadenersatzrecht zurückzugreifen.
4. Der Reisende kann also vom Reiseveranstalter angemessenen Ersatz jenes Schadens verlangen, de...