PRG | Pauschalreisegesetz
1. Aufl. 2019
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
Erläuterungen zum 6. Abschnitt
Der 5. Abschnitt entspricht dem 4. Abschnitt der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBl. II Nr. 401/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 469/2009. Da die restlichen Bestimmungen der Ausübungsvorschriften bereits durch das Pauschalreisegesetz konsumiert sind, ermöglicht es die Aufnahme dieser Bestimmung, die Verordnung über die Ausübungsvorschriften aufzuheben und auf diese Weise zur Rechtsbereinigung beizutragen.
[Erläuterungen zum Entwurf der PRV 5]