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Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer

PRG | Pauschalreisegesetz

Praxiskommentar zu PRG, PRV und GewO 1994

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3097-7

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Dokumentvorschau
Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer - PRG | Pauschalreisegesetz

§ 9 Beirat

Lisa Rupp

Erläuterungen zum 4. Abschnitt

Der Beirat wird hinsichtlich seiner Aufgaben unverändert aus § 10 RSV übernommen. Die Zusammensetzung des Beirates erfährt insofern eine Änderung, als dass diesem – mit Blick auf die Erweiterung des Anwendungsbereiches auch auf Gastgewerbetreibende – nunmehr auch ein Vertreter der Gastgewerbetreibenden anzugehören hat. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Beirat kontinuierlich weiterarbeiten kann. Bis zur Neubestellung des Beirats (siehe § 12 Abs. 5) wird die Beiziehung eines gastgewerblichen Experten zweckmäßig sein.

Mit der gemäß § 10 der neuen Verordnung eingerichteten zentralen Kontaktstelle wird Art. 18 der Richtlinie (EU) 2015/2302 umgesetzt. Die entsprechenden Aufgaben werden vom BMDW wahrgenommen.

[Erläuterungen zum Entwurf der PRV 4]

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemein
1, 2
II.
Mitglieder des Beirates
3, 4
III.
Aufgaben des Beirates
58

I. Allgemein

1

Gem § 127 Abs 1 Z 2 GewO 1994 ist die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Kontrolle der Abdeckung des Risikos (§ 3 PRV) betreffend Reiseveranstalter oder Vermittler einer verbundenen Reiseleistung vorgesehen. Dies wurde iSd Verordnungsermächtigung in § 9 PR...

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