NoVAG | Normverbrauchsabgabegesetz
2. Aufl. 2021
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§ 14 Verweisungen
Übersicht
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I. | Rechtsentwicklung | 1 |
II. | Bedeutung | 2 |
III. | Regelungsinhalt | 3–5 |
I. Rechtsentwicklung
1
§ 14 ist seit der Stammfassung unverändert.
II. Bedeutung
2
§ 14 sieht vor, dass Verweise des NoVAG auf andere Gesetze als dynamischer Verweis zu qualifizieren sind.
III. Regelungsinhalt
3
Soweit das NoVAG auf andere Bundesgesetze verweist, handelt es sich gem § 14 um einen dynamischen Verweis, dh es ist jeweils die geltende Fassung jenes Gesetzes, auf das verwiesen wird, heranzuziehen.
4
Da das NoVAG vielfach an umsatzsteuerliche Begriffe anknüpft, beziehen sich diesbezügliche Verweise auf das UStG auf die jeweils geltende Fassung des UStG. Zur generellen Frage der Maßgeblichkeit des umsatzsteuerlichen Begriffsverständnisses im Bereich der NoVA vgl Einf Rz 17 ff.
5
Zur Frage, ob es sich bei dem Verweis in § 2 auf die – bis zur Auslegung des Kraftfahrzeugbegriffs maßgebliche – Kombinierte Nomenklatur ebenfalls um einen dynamischen Verweis handelt, vgl § 2 Rz 4 ff.