NoVAG | Normverbrauchsabgabegesetz
2. Aufl. 2021
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§ 11 Abgabenerhebung
Literatur
Kommentare und Monographien
Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, Das Auto im Steuerrecht, 3. Auflage, Wien 2017; Takacs, Die Normverbrauchsabgabe 1991, Wien 1992.
Zeitschriftenbeiträge
Blazina, Einhebung einer noch nicht bestehenden Abgabenschuld? SWK 1998, S 311; Ritz, Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO), RdW 2003, 59.
Übersicht
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I. | Rechtsentwicklung | 1 |
II. | Bedeutung | 2 |
III. | Finanzamtszuständigkeit | 2a–2c |
IV. | Lieferungen, Fälle des § 1 Z 4 und ig Erwerbe durch Unternehmer | 3–8 |
V. | Ig Erwerbe durch Nichtunternehmer und Tatbestände gem § 1 Z 3 | 9–12 |
I. Rechtsentwicklung
1
§ 11 Abs 1 hat bereits in der Stammfassung für Unternehmer eine Erhebung der NoVA durch das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt vorgesehen. Die NoVA war dabei als Selbstberechnungsabgabe konzipiert und das Verfahren der Abgabenerhebung der Umsatzsteuer nachgebildet. Beim Tatbestand der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z 3) lag die Zuständigkeit für die Abgabenerhebung gem § 11 Abs 2 beim für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzamt, die NoVA war auch diesfalls als Selbstberechnungsabgabe konzipiert. Mit BGBl 1992/449 wurde § 11 Abs 1 sprachlich neu gefasst und in Abs 2 als zustän...