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Betrug; Untreue
ZWF 2019/3
(14 Os 99/18t) (RIS-Justiz RS0132242)
Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (und nicht erst durch nachträglichen Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real‑)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.