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ZWF 1, Jänner 2019, Seite 22

Betrug; Untreue

ZWF 2019/3

§§ 146, 153 StGB

(14 Os 99/18t) (RIS-Justiz RS0132242)

Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (und nicht erst durch nachträglichen Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real‑)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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