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ZWF 1, Jänner 2019, Seite 22
Betrug
ZWF 2019/2
(14 Os 99/18t) (RIS-Justiz RS0132241)
Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügenden eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.