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ZWF 1, Jänner 2019, Seite 22

Betrug

ZWF 2019/2

§ 146 StGB

(14 Os 99/18t) (RIS-Justiz RS0132241)

Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügenden eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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