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ZWF 1, Jänner 2019, Seite 7

Rahmenbedingungen der Anti-Geldwäsche-Compliance im Antiquitätenhandel

Ergänzungen zu Teichmann/Köb, ZWF 2018, 217

Alexander Wöß

Ergänzend zu Teichmann/Köb, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Antiquitätenhandel, ZWF 2018, 217, werden in diesem Beitrag die Bedingungen erörtert, die erfüllt sein müssen, um Antiquitätenhändler in das gesetzliche Regime zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzubeziehen. Dabei wird dem Begriff der „Barzahlung“ besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Es zeigt sich, dass hinsichtlich der diesbezüglichen Marktregulierung weder ein rechtsfreier Raum noch gravierende Rechtslücken vorliegen. Im Gegenteil: Antiquitätenhändler sehen sich in der Geldwäsche-Compliance mit enormen Anforderungen (inklusive bedeutsamer Strafsanktionen) konfrontiert.

1. Vorbemerkung

Teichmann/Köb befassen sich anschaulich mit der Methodik, mit Verschleierungstaktiken und mit Risiken bezüglich krimineller Aktivitäten rund um antike Vermögenswerte. Der Fokus liegt dabei auf kriminologischen Facetten, was zu begrüßen ist. Die Beschreibung von Geldwäschetechniken und Praktiken der Terrorismusfinanzierung wird eher stiefmütterlich behandelt, was sich als Nachteil in der Etablierung eines allgemeinen Verständnisses für die mit diesen Phänomenen verbundenen Risiken erweist.

Rechtliche Aspekte mi...

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