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ZVers 6, November 2019, Seite 335

Bauwesenversicherung: Baurisiko und Gewährleistungsrisiko

ZVers Redaktion

RSS-E 53/19

1. Soweit sich die Versicherung auf die Bauleistung während der Bauzeit bezieht, erhöht sich das Risiko mit einer verlängerten Bauzeit, da auch die Zeit, in der diverse Gefahren auf die versicherte Sache einwirken können, verlängert ist. Diesem Risiko wird durch die Kalkulation der Versicherungsprämie in Bezug auf eine bestimmte Baudauer Rechnung getragen. Nach den besonderen Vereinbarungen muss eine verlängerte Baudauer dem Versicherer gemeldet werden, wobei eine Verlängerung bis zu sechs Monaten mitversichert ist. Im Umkehrschluss kann davon ausgegangen werden, dass das eigentliche Baurisiko bei einer Verlängerung der Bauzeit um mehr als sechs Monate nur nach zusätzlicher Vereinbarung versichert ist.

2. Das Gewährleistungsrisiko des Bauherrn besteht dagegen unabhängig von der vorherigen Baudauer für 36 Monate ab Übergabe. Eine längere Bauzeit führt daher nicht zu einer nennenswerten Risikoerhöhung (von einer allfälligen Inflation abgesehen), sondern nur zu einer zeitlichen Verschiebung des Risikos.

Die Antragstellerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Bauwesenversicherung für den Umbau des Gebäudes ... mit einer Gesamtversicherungssumme von 6.450.000 € ab...

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