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ZVers 6, November 2019, Seite 323

Baurechtliche Vorschriften als Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB: Mitverschulden des Versicherungsnehmers?

§ 1 Abs 1 und § 29 Abs 1 Sbg BauTG

Nach der Rechtsprechung verfolgen die in der Bauordnung enthaltenen Schutzgesetze einen bestimmten Schutzzweck, nämlich die Hintanhaltung von Schädigungen oder Gefährdungen. Die Bauordnung bezweckt primär den Schutz der Allgemeinheit vor durch nicht fachgerechte Ausführung von Bauarbeiten ausgelösten Schäden.

Am morgens brannte eine beim klagenden Versicherer versicherte, dem Versicherungsnehmer S. R. (in der Folge: Versicherungsnehmer) gehörende Almhütte im Land Salzburg vollständig ab. Die Klägerin deckte den Schaden und macht mit der vorliegenden Klage auf sie gemäß § 67 VersVG übergegangene Schadenersatzansprüche gegen die Beklagten geltend.

Der Erstbeklagte hatte mehrere Jahre unter anderem als angestellter Ofensetzer gearbeitet. Obwohl er nicht über die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung verfügte, entschloss er sich, als selbständiger Ofensetzer tätig zu werden. Um Schwierigkeiten mit den Behörden zu vermeiden, vereinbarte er deshalb mit der zweitbeklagten Kommanditgesellschaft, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter der Drittbeklagte ist, dass diese seine Arbeitsleistungen offiziell über sie abrechne und – als dazu ...

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