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Schadensminderungsobliegenheit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Argumente für eine Schadensminderungsobliegenheit in der Unfallversicherung sind deckungsgleich mit den Argumenten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es handelt sich sowohl bei der Unfall- sowie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um Summenversicherungen, deren Aufgabe es ist, für die Abdeckung eines pauschalen Einkommensausfalls wegen unfall- bzw krankheitsbedingter Minderung der Erwerbskraft zu sorgen.
Der Kläger machte sich ab März 2007 mit einer Fahrradrikscha selbständig, wobei ihm aus dieser Tätigkeit, die auch mit Werbemaßnahmen verbunden war, monatlich etwa 2.000 € verblieben.
Er schloss im August 2007 mit der Beklagten, beginnend mit , einen sogenannten „Risk-Control“-Ablebensversicherungsvertrag, verbunden mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, laufend bis ab. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung lauten auszugswiese:
„2.1. Wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war)...