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ZVers 6, November 2019, Seite 299

Die beim Vertrieb von Versicherungs(anlage-) produkten anwendbaren Bestimmungen grafisch dargestellt

Therese Frank

Das letzte Jahr hat zahlreiche rechtliche Neuerungen für den Versicherungsvertrieb gebracht. Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) in Österreich ist geschafft. Neben der Novellierung bzw Änderung von bestehenden Gesetzen wurden ebenfalls neue Verordnungen zu deren Umsetzung erlassen. Daneben sind auch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zu beachten. Für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten sind zusätzlich die Bestimmungen der PRIIP-Verordnung sowie die sich daraus ableitenden weiteren Rechtsakte anwendbar. Die anwendbaren Bestimmungen sind daher auf viele Rechtsakte aufgeteilt. Dieser Beitrag soll einen besseren Überblick über die anwendbaren Bestimmungen bieten.

1. Umsetzung der IDD und der PRIIP-Verordnung

Die Umsetzung der IDD in nationales Recht erfolgte nicht durch ein separates eigenes Gesetz, sondern mittels Novellierung der bestehenden Materiengesetze (VAG 2016, GewO 1994, MaklerG, VersVG etc) durch zwei separate Gesetze (VersVertrRÄG 2018 und Versicherungsvermittlungsnovelle 2018) und durch den Erlass von Verordnungen (LV-InfoV 2018, KV-InfoV und Standesregeln für Versicherungsvermittlung).

Weiters räumt Art 38 IDD der Europäisch...

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