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ZVers 6, November 2019, Seite 296

Die Versicherungssteuer im Spannungsfeld des internationalen automatischen Informationsaustausches

Benjamin Fassl und Thomas Moisi

Seit sind Versicherungsunternehmen, Banken und bestimmte andere Finanzinstitute im Rahmen des automatischen Informationsaustausches verpflichtet, Daten über Finanzkonten (worunter auch bestimmte Versicherungsverträge fallen) von Personen oder Rechtsträgern mit Wohnsitz bzw steuerlicher Ansässigkeit in Staaten, mit welchen Österreich Informationen austauscht, zu erheben und jährlich auf automatisierter Basis an das Finanzamt zu melden. Die jüngsten Entwicklungen lassen erkennen, dass ausländische Finanzbehörden diese ihnen von den österreichischen Behörden weitergeleiteten Informationen bereits im Rahmen von Abgabenverfahren und anderen Prüfungen heranziehen. Bei Versicherungsverträgen stehen insbesondere versicherungssteuerliche Sachverhalte im Fokus, da im Rahmen der Versicherungssteuer der (aktuelle) Wohnsitz bzw der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers steuerbegründende Wirkung entfalten kann. Nun wird durch den automatischen Informationsaustausch der in- oder ausländische Fiskus durch die übermittelten Daten unter Umständen auf Sachverhalte aufmerksam, die nach dem Recht dieses Staates einer Steuer unterliegen. Zwar ist Steuerschuldner der Versicherungssteuer der Ve...

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