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D&O-Versicherung: Gesellschaftsrechtliche Abschlusszuständigkeit und Missbrauch der Vertretungsmacht
Ausgangspunkt des vorliegenden Beitrags ist die bekannte Frage der gesellschaftsrechtlichen Abschlusszuständigkeit für die D&O-Versicherung. Der Fokus der weiteren Untersuchung liegt insbesondere auf der bislang wenig beachteten Frage, inwieweit ein Missbrauch der Vertretungsmacht beim Abschluss des Versicherungsvertrages auf das Außenverhältnis durchschlagen kann.
1. Einleitung
Die D&O-Versicherung ist aus der unternehmerischen Praxis kaum mehr wegzudenken. Umstritten ist aber bis heute, wer für ihren Abschluss zuständig ist. Tatsächlich drängt sich diese Frage wegen der „ungewöhnlichen Konstruktion“ der Versicherung geradezu auf: Prämienschuldnerin ist nämlich die Gesellschaft, versichert sind hingegen die Organmitglieder. Damit ist fraglich, ob sich die Organmitglieder selbst auf Kosten der Gesellschaft versichern können.
Eine rezente Entscheidung des OGH zum Privatstiftungsrecht differenziert dabei zwischen Innen- und Außenverhältnis. Der Vorstand einer Privatstiftung könne im Außenverhältnis wirksam den Versicherungsvertrag abschließen, im Innenverhältnis bedürfe es aber entweder der Zustimmung des Gerichts oder einer Regelung in der Stiftungserklärung (§ 19 Abs 2 PSG).
Es ist daher zu prüfen, ...