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Zeitliche Rückwirkung einer Deckungsfiktion (Nachhaftung) nach § 24 KHVG
§ 24 KHVG; § 61 KFG
1. Eine Ausstellung einer Versicherungsbestätigung gemäß § 61 Abs 1 KFG bewirkt die Übernahme einer vorläufigen Deckung (§ 20 Abs 1 KHVG). Zwischen einem Rechtsverhältnis aufgrund einer solchen vorläufigen Deckungszusage und einem Versicherungsvertrag besteht kein materieller Unterschied.
2. Es greift daher die Subsidiaritätsregel des § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG, wenn der eine Versicherer aufgrund der Nachhaftung nach § 24 Abs 1 und 2 KHVG und der andere Versicherer aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage Deckung zu gewähren hätte.
3. Nach § 24 Abs 3 Satz 2 KHVG liegt keine Doppelversicherung vor, da die Nachhaftung gegenüber der Deckungspflicht gemäß § 20 Abs 1 KHVG zurücktritt.
Am ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem unter anderem ein von C. B. (Versicherungsnehmerin) gehaltener, von einer anderen Person gelenkter PKW beteiligt war. Die Klägerin leistete im Zusammenhang mit diesem Unfall als (früherer) Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeugs Zahlungen an verschiedene Unfallgeschädigte.
Der Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen der Halterin des PKW und der Klägerin ist aufgrund qualifizierten Prämienverzugs gemäß § 39 Abs 3 VersVG per be...