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ZVers 6, November 2021, Seite 299

Versicherung für fremde Rechnung: Regressmöglichkeit des Versicherers

§§ 67 und 74 VersVG

Der Regressanspruch des Versicherers nach § 67 VersVG geht nicht nur bei Zahlung an den Versicherungsnehmer über, sondern auch dann, wenn der Versicherer im Falle einer Versicherung für fremde Rechnung direkt an den (empfangsberechtigten) Versicherten leistet.

Am ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem bei der Klägerin kaskoversicherten Kraftfahrzeug und einer vom Erstbeklagten gehaltenen und vom Zweitbeklagten gelenkten Arbeitsmaschine (Muldenkipper) ohne amtliches Kennzeichen. Beim Klagsfahrzeug handelt es sich – im Rechtsmittelverfahren unstrittig – um ein Leasingfahrzeug. Zum Zeitpunkt des Unfalls stand es im Eigentum der M. GmbH (Leasinggeberin), Versicherungsnehmer war M. D. Die Klägerin brachte die von ihr ermittelte Versicherungsleistung von 12.595,53 € an die Leasinggeberin zur Auszahlung.

Die Klägerin begehrt den Ersatz des im Wege der Legalzession gemäß § 67 VersVG im Ausmaß ihrer Leistungen für das kaskoversicherte Fahrzeug auf sie übergegangenen Anspruchs in Höhe des Klagsbetrags. Der Zweitbeklagte habe das Beklagtenfahrzeug wegen mangelnder Aufmerksamkeit, Nichteinhaltung einer rechts gelegenen Fahrlinie, Einhaltung einer überhöhten, den ge...

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