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Rechtsschutzversicherung: Geltendmachung nachbarrechtlicher Ansprüche
RSS-E 43/20
Unter die Geltendmachung nachbarrechtlicher Ansprüche sind jedenfalls Ansprüche nach § 364, 364a und 364b ABGB zu subsumieren. Diese nachbarrechtlichen Ansprüche umfassen auch Ansprüche, die über einen Schadenersatzanspruch hinausgehen, weil sie verschuldensunabhängig rein aufgrund einer unzulässigen Einwirkung auf das benachbarte Grundstück zustehen. Bei einer Anspruchsgrundlagenkonkurrenz zu einem Schadenersatzanspruch liegt keine Deckung vor, weil die hier ungedeckte Anspruchsgrundlage (verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Anspruch) weiter reicht als die gedeckte (Schadenersatzanspruch).
Ein Kfz-Händler hat für seinen Betrieb eine Rechtsschutzversicherung samt dem Teilbaustein „Schadenersatz im Liegenschafts-Rechtsschutz“ abgeschlossen. Er begehrt Rechtsschutzdeckung für eine Schadenersatzklage gegen die Eigentümer des Nachbargrundstücks, gestützt auf § 364a ABGB. Vom Nachbargrundstück sei im Zuge von Holzschlägerungsarbeiten ein Baum auf das Dach der Kfz-Werkstätte gefallen.
Vereinbart sind die ARB 2014, deren Art 25 auszugsweise lautet:
„2. Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst
2.1. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor österreichischen Zivilgerichten
2.1...