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ASoK 12, Dezember 2020, Seite 457

Facharbeiterstatus ohne Lehrabschluss?

Rechtliche und berufskundliche Überlegungen zur Anlernung

Wolfgang Kollenz

In diesem Beitrag soll der Begriff der Anlernung einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Dabei werden folgende Fragestellungen behandelt: 1.) Begriffsdefinition, 2.) Abgrenzungen durch die Judikatur, 3.) die rechtliche und praktische Bedeutung von Kenntnissen, 4.) berufskundliche Überprüfungsmöglichkeiten, 5.) Möglichkeiten und Grenzen von Berufsqualifikationstests sowie 6.) Ausbildungsdauer und Anlernzeitpunkt.

1. Der Begriff der Anlernung

Von Anlernung im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG spricht man, wenn ein Versicherter qualifizierte Tätigkeiten ausübt, die einem Lehrberuf entsprechen (oder gegebenenfalls einem solchen gleichzuhalten sind), ohne diesen (im Sinne des BAG) erlernt zu haben. Eine Erlernung im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG liegt hingegen vor, wenn nach Besuch einer Berufsschule die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde, deren Zweck es ist. festzustellen, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die dem erlernten Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen (§ 21 Abs 1 BAG). Bei Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung kann ein Arbeitgeber die betreffende Person in der Regel nicht mit Facharbeitertä...

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