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Lebensversicherung: Beginn der Rücktrittsfrist mit Zugang der Polizze
Bei einer Belehrung über das Rücktrittsrecht durch einen Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages beginnt die Rücktrittsfrist nach § 165a Abs 1 VersVG (in der Fassung BGBl I 1997/6) mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Versicherungsnehmer davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Vertrag geschlossen ist, also mit Zugang der Polizze.
Folgeentscheidung zu .