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ASoK 12, Dezember 2020, Seite 455

55. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht

(ASoK) – Knapp 200 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis fanden dieses Jahr wieder ihren Weg zur Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, die unter Realisierung eines strikten Präventionskonzepts am 1. und in Zell am See stattfand. Die Eröffnungsworte des Präsidenten der Gesellschaft Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler waren insbesondere der erschwerten Tagungsorganisation in diesem Jahr gewidmet.

Den ersten Tag der Veranstaltung eröffnete Univ.-Prof. Dr. Elias Felten (Universität Linz) mit einem Vortrag zum Thema „Homeoffice und Arbeitsrecht“. Besonderes Augenmerk legte Felten dabei auf die Frage, ob Arbeitnehmer in gewissen Fällen zur Arbeit von zu Hause aus verpflichtet sein könnten. Dies verneinte er im Allgemeinen, weil die Grenze des Weisungsrechts des Arbeitgebers dort erreicht sei, wo Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer berührt werden. Eine Notarbeitspflicht im Homeoffice, die aus § 20 AZG abgeleitet werden könnte, sei nur dann anzunehmen, wenn die dort normierte Voraussetzung einer kurzfristigen und spontanen Gefahrenabwehr erfüllt sei. Im mehrwöchigen Corona-Lockdown sei dies aber nicht der Fall gewesen. Zudem lege insbesondere § 735 Abs 3 Z 1 ASVG nahe, dass das Arbe...

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