KMG | Kapitalmarktgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 8 Veröffentlichung des Prospekts
Literatur
FMA, Stellungnahme der FMA 4/SN-118/ME; Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht2; Kammel, Einführung in das Bank und Kapitalmarktrecht2 (2019); Oberndorfer, Die Prospektpflicht nach dem KMG (2014); Parlamentskorrespondenz Nr. 718 vom ; Zib/Russ/Lorenz, Kapitalmarktgesetz (2008); Zivny, Kapitalmarktgesetz2 (2016); Zivny, Wesentliche Aspekte des neuen KMG 2019, ZFR 2019, 548.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Anwendungsbereich | ||
A. | Normzweck | ||
B. | Entwicklung | ||
II. | Zeitpunkt der Veröffentlichung | ||
III. | Art und Weise der Prospektveröffentlichung (Abs 3) | ||
A. | Veröffentlichung in einer Zeitung (Abs 3 Z 1) | ||
B. | Prospekt in gedruckter Form (Abs 3 Z 2) | ||
C. | Internetseite des Emittenten, eines Finanzintermediärs oder einer Zahlstelle (Abs 3 Z 3) | ||
D. | Internetseite der FMA oder einer von ihr beauftragten Einrichtung (Abs 3 Z 4) | ||
E. | Gemeinsame Anforderungen | ||
IV. | Nachtrag zum Prospekt | ||
V. | Rolle der FMA |
I. Anwendungsbereich
A. Normzweck
1
§ 8 regelt die zwingende Veröffentlichung des Veranlagungsprospekts im Zuge eines öffentlichen Angebots. Gegenstand der Bestimmung ist sowohl der Zeitpunkt als auch die Art und Weise der Veröffentlichung. Ferner ist Abs 3 auch für die Veröffentlichung iSd ImmoInvFG maßgeblich (§ 19 ImmoInvFG).
2
Der Zweck de...