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ASoK 12, Dezember 2020, Seite 449

Wie kann ein Unternehmen den Kostenrückersatz infolge coronabedingter Freistellungen von Dienstnehmern rechtlich durchsetzen?

Ein Überblick

Sebastian Zankel

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Freistellungsansprüche gegen Fortzahlung des Entgelts in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen normiert. Nicht immer erfolgt der Rückersatz des vom Dienstgeber in diesen Fällen bezahlten Entgelts friktionsfrei. Dieser Beitrag soll daher einen Überblick über die Durchsetzbarkeit einzelner verweigerter Rückersatzansprüche von Dienstgebern geben.

1. Rückersatzansprüche im Falle der entgeltfortzahlungspflichtigen Freistellung von Dienstnehmern, die zur COVID-19-Risikogruppe gehören

1.1. Regelung über die Entgeltfortzahlungspflicht und den Kostenrückersatz

§ 735 Abs 3 ASVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Freistellung von Dienstnehmern vor, die zur COVID-19-Risikogruppe gehören. Liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung vor, hat der Dienstgeber dem Dienstnehmer das Entgelt, welches dieser im Zeitraum der Freistellung verdient hätte, zu bezahlen.

Im Gegenzug dazu gebührt dem Dienstgeber gemäß § 735 Abs 4 ASVG der Ersatz des für den Zeitraum der Freistellung zu leistenden Entgelts, der für diesen Zeitraum abzuführenden dienstgeberseitigen Steuern und Abgaben sowie der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen Beiträge dur...

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