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Toman/Frössel (Hrsg)

KMG | Kapitalmarktgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4307-6

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Dokumentvorschau
Toman/Frössel (Hrsg) - KMG | Kapitalmarktgesetz

§ 23 Meldestelle

Andreas Frössel

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
16
II.
Europarechtliche Vorgaben
7, 8
III.
Aufgaben der Meldestelle
A.
Prüfung und Hinterlegung (Abs 1)
914
B.
Beantwortung von Anfragen (Abs 2)
1518
C.
Statistische Auswertung und Information (Abs 3)
19, 20

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 12 KMG aF; § 9 KMG aF ist mit der KMG-Novelle 2019 entfallen, weil die Prospekt-VO die darin vorgesehenen Tatbestände nicht kennt.

2

Die Meldestelle (die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft) dient der Sammlung und Auswertung statistischer Informationen und somit der Erfassung und Auswertung des österreichischen Kapitalmarkts. Sie hat prospektbezogene Daten zu sammeln, zu verteilen und darüber im gesetzlich vorg...

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