Petric/Zraunig
Kärntner Grundverkehrsgesetz
Kommentar
1. Aufl. 2021
ISBN: 978-3-7073-4334-2
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Petric/Zraunig - Kärntner Grundverkehrsgesetz
§ 28 Freiwillige Feilbietung
Die Bestimmungen der § 22 bis 26 gelten nicht nur für Zwangsversteigerungen, sondern sind auch im Zusammenhang mit der freiwilligen Versteigerung (nunmehr § 87a und 87b Notariatsordnung [NO]) und der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft anzuwenden.