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Petric/Zraunig

Kärntner Grundverkehrsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4334-2

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Kärntner Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

B. S. 6Bemerkungen zum Begriff des Rechtsgeschäftes

Die Privatrechtsordnung räumt dem Einzelnen weitestgehend die Möglichkeit ein, seine rechtlichen Beziehungen zur Umwelt nach seinem eigenen Willen frei zu gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeit wird als Privatautonomie (Selbstbestimmung) bezeichnet.

Das Mittel zur Selbstgestaltung rechtlicher Verhältnisse ist das Rechtsgeschäft. Es besteht aus Willenserklärungen, die auf die Herbeiführungvon (seitens der Rechtsordnung anerkannten) Rechtsfolgen gerichtet sind.

Die Rechtsfolgen können durch Abgabe einer einzigen Willenserklärung (zB Kündigung eines Mietverhältnisses) oder im Zusammenhang mit einer zweiten Willenserklärung eines anderen (zB Zustandekommen eines Kaufvertrages bei Einigung des Verkäufers und des Käufers zumindest über Kaufgegenstand und Kaufpreis) herbeigeführt werden. Eine derartige Vereinbarung, die durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande kommt, wird Vertrag genannt.

Verträge können grundsätzlich schriftlich, mündlich, aber auch konkludent (schlüssig) abgeschlossen werden (vgl im Ergebnis § 883 ABGB). In manchen Fällen ist eine bestimmte Vertragsform allerdings gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben (zB Schenk...

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