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Petric/Zraunig

Kärntner Grundverkehrsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4334-2

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Dokumentvorschau
Petric/Zraunig - Kärntner Grundverkehrsgesetz

§ 11 Grundverkehrskommission

Zunächst soll im Lichte der diesbezüglichen Ausführungen von Schneider in rechtswissenschaftlicher bzw rechtstheoretischer Hinsicht auf die Problematik im Zusammenhang mit der gemäß § 11 Abs 2 lit c von der Landwirtschaftskammer vorzunehmenden Bestellung des fachkundigen Mitgliedes auf dem Gebiet der Landwirtschaft hingewiesen werden. Dieser (im Übrigen nach Abs 4 der vorzitierten Bestimmung auch für das betreffende Ersatzmitglied in Betracht kommende) Bestellvorgang bildet somit die Grundlage für die von der Landwirtschaftskammer vorzunehmende Entsendung dieses Mitgliedes (Ersatzmitgliedes) in die jeweiligen Grundverkehrskommissionen als Landesbehörden. Die vorhin angedeutete Problematik manifestiert sich nunmehr darin, dass nach Art 20 Abs 1 erster Satz B-VG unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe, ernannte berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe die Verwaltung führen. Damit erscheint prima vista die externe Entsendung von Mitgliedern in Verwaltungsbehörden verfassungsrechtlich unstatthaft bzw zumindest bedenklich. Demgegenüber erachtet der VfGH derartige B...

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