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Petric/Zraunig

Kärntner Grundverkehrsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-7073-4334-2

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Kärntner Grundverkehrsgesetz (1. Auflage)

1. Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind in Österreich GmbH und AG, im Vordergrund steht grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Bei Personengesellschaften kommt - im Gegensatz dazu - den Gesellschaftern zentrale Bedeutung zu; eine Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft ist auch ohne Vermögensbeteiligung möglich.

Für die Feststellung, ob eine Kapitalgesellschaft als Landwirtin oder als Drittstaatenausländerin iSd K-GVG anzusehen ist, ist - wie bereits dargestellt - mitunter die Beurteilung der dahinerstehenden natürlichen Personen, also der Gesellschafter, erforderlich.

Ob eine Kapitalgesellschaft Landwirtin iSd K-GVG ist, wird ua über den Zweck, den die Gesellschaft verfolgt, eruiert werden müssen. Darüber hinaus ist auch bei juristischen Personen - wie bei natürlichen Personen als Rechtserwerberinnen - festzustellen, ob die Einnahmen aus land-/forstwirtschaftlicher Nutzung einen „nennenswerten“ Beitrag zu den Gesamteinnahmen der Gesellschaft darstellen. Unter welchen Voraussetzungen die Bewirtschaftung land-/forstwirtschaftlicher Flächen einen „nennenswerten“ Beitrag zum Gesamteinkommen leistet, wird im Rahmen des 2. Abschnittes bei § 10 Abs 2 noch näher erörtert.

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