Kärntner Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2021
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4. S. 20Bi- und mulitlaterale Verträge
Nachfolgend angeführte Abkommen und (Staats-)Verträge Österreichs bzw der EG/EU können im grundverkehrsbehördlichen Verfahren von Relevanz sein:
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei:
Aus dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei vom bzw auf Grund eines Beschlusses des mit diesem Abkommen eingerichteten Assoziationsrates haben türkische Arbeitnehmer nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder (unselbstständigen) Beschäftigung in einem Mitgliedstaat. Nach Ansicht des EuGH ergibt sich implizit daraus ein Aufenthaltsrecht. Als Folge davon werden die Berechtigten auch das Recht zum Grunderwerb haben, ob allerdings nur zum Erwerb von Wohnungen oder auch von Häusern bzw nur zur Miete oder auch zum Eigentumserwerb ist strittig. Soweit den Verfassern bekannt, wird seitens der Grundverkehrsbehörden diesem Personenkreis – bei Vorliegen der übrigen in Betracht kommenden Voraussetzungen – grundsätzlich auch der eigentumsrechtliche Immobilienerwerb ermöglicht.
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen ...