Kärntner Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2021
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b) Rs C-452/01, Margarethe Ospelt und Schlössle Weissenberg Familienstiftung vs Grundverkehrs-Landeskommission Vorarlberg
Margarethe Ospelt war Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein und Eigentümerin einer Liegenschaft in Vorarlberg. Um eine erbliche Aufteilung zu verhindern, wurde die gesamte Liegenschaft einer in Liechtenstein ansässigen Stiftung gewidmet, welche die Verpachtung an die bisherigen Landwirte fortführen wollte. Nach dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz (VGVG) war zur Übertragung von Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken eine grundverkehrsS. 15behördliche Genehmigung erforderlich. Das VGVG sah als Genehmigungsvoraussetzungen vor, dass der Erwerber das Grundstück selbst bewirtschaften und ständig dort wohnen müsse. Falls dies nicht möglich sei, dürfe der Erwerb dem allgemeinen Ziel des Gesetzes, dem Erhalt eines leistungsfähigen Bauernstandes, nicht widersprechen. Die beantragte Genehmigung wurde zunächst von der Grundverkehrs-Landeskommission und in weiterer Folge vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) des Landes Vorarlberg als Berufungsbehörde versagt, da die Stiftung auf den Grundstücken keine Landwirtschaft betreibe. Der angerufene VfGH verwies die Bes...