Kärntner Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2021
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a) Rs C-302/97, Klaus Konle vs Österreich
Der deutsche Staatsbürger Klaus Konle erhielt am am Bezirksgericht Lienz im Rahmen einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für ein in Tirol gelegenes Grundstück unter dem Vorbehalt der Erteilung der nach dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) 1993 erforderlichen behördlichen Genehmigung. Gemäß § 14 TGVG 1993 war die Genehmigung insbesondere zu versagen, wenn der Erwerber nicht glaubhaft machte, dass durch den beabsichtigten Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werden sollte; für österreichische Staatsangehörige reichte hingegen die bloße Erklärung dieses Umstandes gegenüber der Behörde aus. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Lienz lehnte den Antrag Konles auf Erteilung einer Genehmigung ab, obwohl dieser versichert hatte, dass er seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen und dort eine kaufmännische Tätigkeit im Rahmen des von ihm bereits in Deutschland geführten Unternehmens ausüben wolle. Konle wandte sich daraufhin ua an den österreichischen VfGH. Mit Erkenntnis vom sprach der VfGH aus, dass das TGVG 1993, das zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Kraft war, wegen unverhältnismäßiger Bee...