Kärntner Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2021
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2. Brexit
Mit erfolgte der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU.
Mit Beschluss (EU) 2020/135 des Rates vom wurde das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.
Dieses Abkommen, das am in Brüssel und London unterzeichnet wurde, ist am in Kraft getreten.
Gemäß Art 126 des genannten Abkommens gibt es einen Übergangszeitraum bis . Sofern im Abkommen nichts anderes bestimmt ist, gilt das Unionsrecht gemäß Art 127 während des Übergangszeitraumes für das Vereinigte Königreich sowie im Vereinigten Königreich. Nach Art 132 kann der Übergangszeitraum mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses um höchstens ein oder zwei Jahre verlängert werden.
In Kärnten wurde mit LGBl 2019/26 für den Bereich des Kärntner Landesrechtes das Kärntner Brexit-Begleitgesetz (K-BBG) erlassen. Es tritt mit dem Zeitpunkt des ungeregelten Austrittes des Vereinigten Königreichs in Kraft. Die unter den im K-BBG genannten Voraussetzungen verfügte Gleichstellung von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie deren...