Kärntner Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2021
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S. 195Nachwort
Das Grundverkehrsrecht zählt vielleicht nicht zu den kompliziertesten und damit schwierigsten Rechtsmaterien, ist aber insgesamt doch als heikle Materie zu betrachten, sodass die von den Behörden durchzuführenden Verfahren oftmals mit emotional aufgeladenen Applikationen behaftet sind.
Diese Einschätzung ist in erster Linie damit zu begründen, dass mit den grundverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht nur zivilrechtliche Positionen der Vertragsparteien, sondern – und dies wiegt rein rechtlich besehen weit schwerer – verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, nämlich Grund- und Freiheitsrechte, tangiert werden. Denn grundverkehrsbehördliche Entscheidungen führen dazu, dass durch behördliche Dispositionen über Rechte an Grund und Boden – vorzugsweise über das Eigentumsrecht – entschieden und damit eben in Grundrechte – allen voran in die Liegenschaftsverkehrsfreiheit und in die Eigentümerfreizügigkeit – eingegriffen wird.
Hinzu kommt, dass die Verfügungen der Grundverkehrsbehörden regelmäßig Prognoseentscheidungen darstellen; dh, dass die Behörden – zumeist fachgutachtlich fundiert – darüber zu befinden haben, in welcher Form bzw in welcher Art und Weise der jeweilige Verfahre...