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Schuldhafte Verletzung der Anzeigeobliegenheit beim Online-Vertragsabschluss
Gibt der Versicherungsnehmer an, dass sich das versicherte Gebäude in einem ordnungsgemäßen Bauzustand befinde, obwohl er aufgrund eines im Versteigerungsverfahren eingeholten Gutachtens wusste, dass dies unrichtig ist, so hat er seine Anzeigeobliegenheit schuldhaft verletzt.
Der Kläger ersteigerte eine mit einem Gebäude bebaute Liegenschaft um das Meistbot von 42.500 €. Er hatte das Grundstück davor nicht besichtigt, kannte aber das im Versteigerungsverfahren eingeholte Gutachten. Darin führte der Sachverständige unter anderem aus, dass das gesamt Objekt sichtbare Verfallserscheinungen aufweise, eine nicht erhaltungswürdige Bausubstanz habe und das Ende der technisch-wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht habe. Noch am selben Tag wollte der Kläger für die Liegenschaft eine Versicherung abschließen. Er wählte über ein Vergleichsportal das Angebot der Beklagten mit einer Versicherungssumme von 265.000 € aus. Der Kläger drückte danach den Button „Details und Abschluss“. Nach Ausfüllen seiner persönlichen Daten kam die Frage, ob das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Bauzustand sei. Der Kläger blieb bei dieser Frage hängen, da er aufgrund des Inhalts des Gutach...