KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 15 Erklärung
1
Für Ehegatten und nicht Alleinstehende sieht § 15 eine Verständigungspflicht des zuständigen KVT an den Partner des beziehenden Elternteils über die Gewährung der Beihilfe samt Hinweis auf die Freigrenze und der Möglichkeit der Rückforderung im Fall der Überschreitung der Freigrenze vor.
2
Zweck der Regelung ist es, Überraschungen zu vermeiden, zumal der Rückforderungstatbestand des § 31 Abs 3 2. Satz (vgl § 31 Rz 16) verschuldensunabhängig ist.