KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 14 Dauer
1
Die Mindestbezugsdauer beträgt 61 Tage (vgl § 3 Abs 5 nF), die Höchstdauer insgesamt (von beiden Elternteilen gemeinsam) 365 Tage (§ 14 nF).
Zu beachten ist, dass Anspruchsvoraussetzung ein Anspruch auf Auszahlung des KBG auf Basis des KBG-Kontos ist. Fällt die Anspruchsberechtigung nach § 2 weg, entfällt der Anspruch auf Auszahlung und somit auch jener auf die Beihilfe.
2
Wird auf das KBG gem § 2 Abs 5 nF verzichtet (s näher § 2 Rz 85 ff), so endet gem § 9 Abs 2 nF der Anspruch und damit auch jener auf die Beihilfe (vgl zur aF Ehmer ua, 166).
Ein Verzicht oder eine Unterbrechung des Bezugs verlängern aber nicht die Bezugsdauer der Beihilfe.