KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 1
Übersicht der Kommentierung
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I. Entstehungsgeschichte
1
Das Karenzgeld nach dem KGG war eine Versicherungsleistung und damit von Beschäftigungszeiten vor der Geburt des Kindes abhängig. Hausfrauen und Studentinnen erhielten kein Karenzgeld, Selbständige und Bäuerinnen, geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen nur das halbe Karenzgeld (Teilzeitbeihilfe). Die Anspruchsdauer betrug etwa 16 Monate, bei Inanspruchnahme beider Eltern 22 Monate.
2
Das Kinderbetreuungsgeld ist hingegen - außer in der später eingeführten Variante des einkommensabhängigen KBG - eine von einer vorherigen Erwerbstätigkeit abgekoppelte Familienleistung mit einer Anspruchsdauer von max 30 Monaten, bei Inanspruchnahme beider Eltern von max 36 Monaten, die bloß an den Bezug von Familienbeihilfe anknüpft. Durch die Möglichkeit eines Zuverdienstes soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden (620 BlgNR 21. GP, Vorblatt und Allg Teil).
II. Rechtsentwicklung
3
Das KBGG war zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus den Novellen sind folgende hervorzuheben:
BGBl I 2003/58 brachte eine Erhöhung des KBG bei Mehrlingsgeburten (§ 3a).
BG...