KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 8b Individueller Grenzbetrag
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick | |
II. | Berechnung der maßgeblichen Einkünfte bei nichtselbständiger Arbeit | |
III. | Nachträgliche Abänderungen |
I. Überblick
1
Die individuelle Zuverdienstgrenze soll Eltern, die vor der Geburt höhere Einkünfte erzielt haben, während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld auch einen höheren Zuverdienst ermöglichen. Die individuelle Zuverdienstgrenze tritt an die Stelle der für diese Eltern niedrigeren einheitlichen Zuverdienstgrenze von 16.200 € pro Kalenderjahr. Jeder Elternteil hat seine eigene, individuelle Zuverdienstgrenze (340 BlgNR 24. GP, 13 f).
2
Die individuelle Zuverdienstgrenze (über 16.200 €) soll den Eltern während des Bezuges einer Pauschalvariante einen Zuverdienst von etwa 60 % ihrer Letzteinkünfte (16.200 €) ermöglichen. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck, dass Eltern 60 % von Einkünften, die viele Jahre zurückliegen, dazuverdienen können (1522 BlgNR 24. GP, 5).
3
§ 8b sieht die Regelung des individuellen Grenzbetrages vor. Dieser beträgt 60 % des Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte. Im Grundsatz folgt die Ermittlung der individuellen Zuverdienstgrenze der Ermittlung des laufenden Zuverdienstes gem § ...